Angebote

1.1 Diese Verkaufsbedingungen regeln alle von Kirpa International Foods (im Folgenden "Kirpa International Foods" genannt) gemachten Angebote und alle von Kirpa International Foods abgeschlossenen Vereinbarungen über die Lieferung von Produkten an den Käufer. Kirpa International Foods kann diese Verkaufsbedingungen einseitig jederzeit ändern. Die eigenen Verkaufsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar.

1.2 Mündliche Angebote und Zusagen sind für Kirpa International Foods nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote von Kirpa International Foods, in jeder Form, sind 30 Tage gültig und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Preissteigerungen, die von den Lieferanten von Kirpa International Foods durchgeführt werden oder aufgrund staatlicher Maßnahmen erfolgen, werden immer weitergegeben, auch wenn der 30-Tage-Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

1.3 Die Lieferung der Waren zusammen mit der Rechnung, dem Lieferschein oder dem Frachtbrief gilt als Bestätigung der Bestellung und/oder Vereinbarung.


Zahlung

2.1 Alle Rechnungen müssen gemäß der vereinbarten Zahlungsmethode und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt werden.

2.2 Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum und ohne weitere Benachrichtigung erfolgt, gerät der Käufer in Verzug und schuldet ab diesem Datum Zinsen in Höhe von 1,5% des unbezahlten Rechnungsbetrags pro Monat.

2.3 Nach Verzug muss der Käufer alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich mindestens 15% des vom Käufer geschuldeten Betrags (einschließlich der oben genannten Zinsen), in außergerichtlichen Kosten bezahlen.

2.4 Der Käufer muss Kirpa International Foods alle entstandenen Kosten erstatten, einschließlich der Kosten für externe Experten, Gerichtsvollzieher, Anwälte und Gerichtskosten.


Lieferung

3.1 Die Mindestbestellmenge beträgt 500,00 €. Kostenlose Lieferung ist nur nach Absprache möglich; Kirpa International Foods behält sich das Recht vor, Transportkosten in Rechnung zu stellen.

3.2 Die Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Kosten des Käufers, auch wenn das Eigentum an den Produkten noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

3.3 Die genannten Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten nicht als Fristen.

3.4 Ungeachtet etwaiger Zusagen haftet Kirpa International Foods nicht für verspätete oder unvollständige Lieferungen, die auf verspätete oder unvollständige Lieferungen von seinen Lieferanten zurückzuführen sind.


Beschwerden und Haftung

4.1 Beanstandungen von Lieferungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.

4.2 Rücksendungen werden nur nach Rücksprache und Genehmigung durch Kirpa International Foods in der Originalverpackung akzeptiert und wenn der Fahrer über einen "Rücksende-Auftragsschein" als Nachweis der Genehmigung verfügt.

4.3 Beanstandungen hinsichtlich der letzten Haltbarkeitsdaten (T.H.T.) können nur erstattet werden, wenn die Lieferung von Kirpa International Foods der Grund für das Überschreiten des T.H.T.-Datums ist und die üblichen T.H.T.-Fristen für die Produktgruppen berücksichtigt werden.

4.4 Die Haftung von Kirpa International Foods für Schäden aufgrund von Liefermängeln oder rechtswidrigem Verhalten ist auf den Ersatz und/oder die Gutschrift des mangelhaften Produkts beschränkt. Kirpa International Foods haftet nicht für Folgeschäden wie Handelsverluste, Schäden durch Betriebsunterbrechung und/oder Gewinnverluste des Käufers. Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kirpa International Foods zurückzuführen ist.


Eigentumsvorbehalt

5.1 Kirpa International Foods behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten und an den noch zu liefernden Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche in Bezug auf die Kaufpreise für diese Produkte und Ansprüche aus der Nichterfüllung von Kaufverträgen durch den Käufer vor.

5.2 Der Käufer muss auf die Verpfändung der gelieferten Produkte oder die Gewährung von Rechten an Dritte verzichten, bis das Eigentum an den Produkten auf ihn übergegangen ist. Der Käufer darf jedoch die Produkte unter Eigentumsvorbehalt im Rahmen seines regulären Geschäftsbetriebs verkaufen und liefern.

6.1 Wenn eine Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Kirpa International Foods liegen, behindert oder unangemessen erschwert wird, haftet Kirpa International Foods nicht und seine Verpflichtungen werden vorübergehend ausgesetzt, solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz zu kündigen.


Kündigung und Aussetzung

7.1 Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Kirpa International Foods nicht nachkommt oder wenn Kirpa International Foods Grund zu der Annahme hat, dass

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